Neuer Bebauungsplan – was für uns alle gilt, gilt für Betriebsgebiete nicht!

Die Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa hat die erstmalige Erstellung eines Bebauungsplans samt Bebauungsbestimmungen in Auftrag gegeben und bis zum 27.09.21 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Diese betreffen alle Grundstückseigentümer:innen. >> zum Bebauungsplan

Im Zuge der Einsicht haben wir festgestellt, dass für das Bauland-Wohngebiet (BW) Einschränkungen geplant sind, jedoch für das Bauland-Betriebsgebiet (BB) solche nicht vorgesehen sind.  Das Raumordnungsgesetz erlaubt die Erlassung von Bebauungsplänen allerdings für alle Arten von Bauland (BW, BB etc.). Die einzige Ausnahme ist das Industriegebiet (BI). Hier sind keine Einschränkungen möglich.

Es wäre also sehr wohl möglich gewesen, für das Betriebsgebiet Enzersdorf Süd Einschränkungen wie Baufluchtlinien, Bebauungsdichte, Gebäudehöhe etc. zu erlassen. Das bestätigte uns auch das Amt der NÖ Landesregierung auf unsere Nachfrage hin.

Die Liste GEMa hat darauf basierend eine Stellungnahme bei der Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa abgegeben und hofft, dass die dort angeführten Punkte berücksichtigt werden.
>> zur Stellungnahme der Liste GEMa

Umso überraschter waren wir über die Reaktionen der Gemeindeführung in der NÖN: Während Vizebürgermeister Herbert (FPÖ) der Meinung ist, dass Regeln aufstellen keinen Sinn ergibt, lenkt Bürgermeister Plöchl vom Thema ab, indem er fälschlicherweise vom Industriegebiet (BI) spricht, wo man keine Bestimmungen vorgeben könne. >> zum NÖN-Artikel

Bleiben wir jedoch bei den Fakten:

1. Die Gemeinde legt die Flächenwidmung und die Bebauungsbestimmungen fest. Die Bezirkshauptmannschaft erteilt im Rahmen dieser Regelung die jeweiligen Betriebsgenehmigungen. Einschränkungen sind lt. Raumordnungsgesetz selbstverständlich möglich und die BH hat diese zu berücksichtigen.

2. Es ist wie erwähnt richtig, dass Einschränkungen für das Industriegebiet (BI) nicht möglich sind. Wir sprechen im konkreten Fall aber vom Betriebsgebiet BB, wo diese sehr wohl zulässig sind.

Statt sich mit dem Thema eingehend auseinander zu setzen und die Sorgen und Einwände ernst zu nehmen, werden haarsträubende und leicht zu widerlegende Behauptungen in den Raum gestellt.

Wir fordern die Gemeindeführung auf, sich tatsächlich der Sorgen und Wünsche der örtlichen Bevölkerung anzunehmen und deren Interessen zu vertreten. Derzeit entsteht jedenfalls der Eindruck, dass die Ansiedlungen von Logistikhallen und der damit verbundene Verkehr sowie die Bodenversiegelung im Vordergrund stehen.

Ein weiterer Einwand unsererseits betrifft die Einschränkung durch eine hintere Baufluchtlinie in manchen Gebieten im Wohnland. Dies bedeutet, dass man im hinteren Bereich des Grundstückes nicht bauen darf. Wenn man also z.B. aufgrund der Himmelsrichtung (Südgarten) sein Haus in den hinteren Bereich platzieren möchte, so ist es in diesen Gebieten nicht mehr möglich. Wir sind der Meinung, dass das eine Ungleichbehandlung darstellt und durch andere Maßnahmen gelöst werden kann. >> zur Stellungnahme der Liste GEMa

Es ist unverständlich, warum solch weitgreifende Entscheidungen ohne Einbindung der Bevölkerung getroffen werden. Wir hören jetzt schon den Satz: „Da kann man nichts mehr machen. Jetzt ist es zu spät!“

Anders als der Gemeindeführung ist es uns ein Anliegen, euch in Entscheidungen einzubinden und frühzeitig zu informieren. Zögert daher nicht, uns bei Fragen per Mail an m.matijevic@gema.jetzt zu kontaktieren.